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15.000 Euro Alimente für Kuckuckskind bezahlt

Die Angeklagte hat ein Tatsachengeständnis abgelegt
Die Angeklagte hat ein Tatsachengeständnis abgelegt ©VOL.AT; Bilderbox
Feldkirch - Ex-Gattin wegen Betrugs durch Unterlassung angeklagt: Sie verschwieg ihrem Ex-Mann, dass er nicht der leibliche Vater ihrer Tochter ist.

Jahrelange Alimente-Betrügereien wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch der 60-Jährigen vor. Die unbescholtene Hausfrau wird von der Anklagebehörde dafür verantwortlich gemacht, dass ihr Ex-Mann 15.000 Euro an Unterhalt für ein Kuckuckskind bezahlt hat.

Der Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt. Denn die Angeklagte behauptet, durch ihren gewalttätigen Ex-Gatten traumatisiert worden und damit nicht schuldfähig zu sein. Gewerbsmäßig schwerer Betrug durch Unterlassung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis wird der Angeklagten zur Last gelegt. Demnach soll sie es jahrelang unterlassen haben, ihrem geschiedenen Mann mitzuteilen, dass er gar nicht der leibliche Vater ihrer Tochter ist. So hat sie laut Strafantrag wissentlich geduldet, dass er nach der Scheidung zwischen September 2005 und November 2008 drei Jahre lang ihrer Tochter insgesamt 15.000 Euro an Alimenten bezahlt hat.

Die Angeklagte hat ein Tatsachengeständnis abgelegt: Sie gibt den angeklagten Sachverhalt zu. Dennoch fordert ihr Verteidiger Edelbert Giesinger einen Freispruch für seine Mandantin. Denn sie sei aus Angst durch ihren Ex-Mann traumatisiert und daher nicht zurechnungsfähig gewesen. Ihr sei deshalb nicht zuzumuten gewesen, ihren früheren Mann über das ihm untergeschobene Kuckuckskind aufzuklären. Darum habe sie die Unterhaltszahlungen drei Jahre lang nicht stoppen können.

Sie habe Angst vor ihm und sich „vor dem Tag gefürchtet, an dem er es erfahren wird“, sagte die angeklagte Feldkircherin in der Hauptverhandlung im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts. Er sei körperlich und verbal ihr gegenüber gewalttätig gewesen. Er habe sie geschlagen und ihr damit gedroht, sie umzubringen. Nach der Scheidung habe er sie über eine Mauer beim Feldkircher Ardetzenberg werfen wollen.

Zurückerstattet

Die zu Unrecht bezahlten 15.000 Euro an Alimenten hat der ÖBB-Pensionist, der nicht der leibliche Vater der 1986 geborenen Tochter seiner Ex-Frau ist, inzwischen zurückerstattet erhalten. Deshalb regte Verteidiger Giesinger die Einstellung des Strafverfahrens mit einer Diversion an. Richter Peter Mück war dazu nicht bereit: Bei einem angeklagten gewerbsmäßigen Betrug komme die milde Sanktionsform einer Geldbuße nicht in Betracht.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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