Er gestand ein, von Dezember 2012 bis Jänner 2013 auf seinem Facebook-Profil den Nationalsozialismus verherrlicht zu haben.
Vorwurf der Wiederbetätigung
Staatsanwalt Marcus Neher warf dem Lehrling nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz Paragraf 3g, gefährliche Drohung und leichte Körperverletzung an einem ehemaligen Mitschüler vor. Der Angeklagte habe im Alter von 14 Jahren, als er bereits strafmündig war, aus Quentin Tarantinos Spielfilm “Inglourious Basterds” einen Plakatausschnitt mit Nazi-Symbolen wie Hakenkreuz und Lorbeerkranz als Facebook-Auftritt gewählt. Zudem habe er Textzeilen aus dem “Polackentango” der ehemaligen Rechtsrock-Band “Landser” gepostet und weiters Kommentare auf Facebook abgegeben, in denen er den Nationalsozialismus verherrlichte.
Hakenkreuz am Körper tätowiert
“Sein Ziel war, sich zumindest vor Gleichgesinnten als Neonazi darzustellen”, erklärte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe sich auch ein Hakenkreuz am Körper tätowieren lassen und ein Bild von sich auf Facebook gestellt, das ihn in typischer Skinhead-Kleidung präsentiert: Springerstiefel mit weißen Schnürsenkeln und Bomberjacke. Noch im März dieses Jahres habe der Salzburger vor einem Mitschüler somalischer Herkunft ein Butterfly-Messer gezückt und zuvor gemeint, er solle “die Schnauze halten, sonst werde er ihn fesseln”, hielt Neher dem Jugendlichen vor. Letztendlich endete die Konfrontation in einer Rauferei, bei dem der Daumen des Mitschülers verstaucht wurde.
Lehrling ist geständig
Zu den Wiederbetätigungs-Vorwürfen zeigte sich der Lehrling (Verteidiger: Andreas Pfeiffer) reumütig geständig. Er habe damals seinen Freunden imponieren wollen und “nach und nach” an dem rechten Gedankengut gefallen gefunden. “Für mich war das klass, so aufzutreten. Ich habe gewusst, dass das nicht legal ist, habe mir aber nichts dabei gedacht. Mein großes Feindbild waren die Linken und die Migranten. Heute kann ich dem Ganzen nichts mehr positiv abgewinnen”, sagte er zur vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski.
Bursch gilt als Problemkind
Der Angeklagte durchlebte keine einfache Kindheit. Er musste mehrere Augenoperationen über sich ergehen lassen, galt als Problemkind, kam mit aufgestellten Regeln nicht zurecht, musste nach Konflikten Schulen verlassen, wurde von zu Hause wegen Schwierigkeiten mit seiner Mutter mehrmals weggewiesen und stand bereits zweimal vor Gericht. Mittlerweile hat er ein Anti-Gewalttraining absolviert, befindet sich in Psychotherapie und fand eine Unterkunft in einer betreuten Wohneinheit. Dort fühle er sich wohl, genauso wie in seiner Lehrstelle. Mit Arbeitskollegen ausländischer Herkunft verstehe er sich sehr gut, schilderte der Teenager. In dem zweitägigen Prozess könnte am Donnerstag ein Urteil ergehen. (APA)
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