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14-Jähriger in Haft vergewaltigt: Raubprozess in Wien fortgesetzt

Am 28. April wird der Raubprozess in Wien fortgesetzt.
Am 28. April wird der Raubprozess in Wien fortgesetzt. ©APA
Der Raubprozess gegen jenen Burschen, der m Mai 2013 als 14-Jähriger in einer Zelle auf der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt von zwei älteren Mitgefangenen vergewaltigt wurde, wird am Montag fortgesetzt.
In Haft vergewaltigt
Missstände im Strafvollzug

Den Vorsitz des Raubprozesses wird Daniela Zwangsleitner übernehmen. Die Richterin hat bereits seine Komplizen, die bei dem Überfall als Rädelsführer und Aufpasser agierten, zu 20 Monate bzw. 17 Monate verurteilt. Die psychosoziale Prozessbegleitung des Burschen hat beim Prozess damals das Straflandesgericht davon in Kenntnis gesetzt, “dass eine Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht zumutbar wäre”. Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte am Donnerstag gegenüber der APA, dass der Bursche nun verhandlungsfähig sei.

Raub in Wien auf offener Straße

Der 14-Jährige soll Ende April 2013 gemeinsam mit den zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen, indem sie auch zwei Messer zückten. Die drei strafmündigen Burschen – die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben – wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht.

14-Jähriger in Haft vergewaltigt

Der Peiniger des damals 14-Jährigen wurde im April wegen Misshandlung und Vergewaltigung schuldig gesprochen. Der mittlerweile 17-jähriger Bursche ist zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Schuldsprüche setzte es auch für zwei Mitangeklagte, die gemeinsam mit Täter und Opfer in einer Zelle gesessen waren und dem misshandelten 14-Jährigen nicht geholfen hatten.

Diskussion um Jugendstrafvollzug

Der Fall hatte im vergangenen Sommer für heftige Diskussionen um den Jugendstrafvollzug gesorgt und der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) herbe Kritik eingetragen. Sie richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre “kein Paradies” und schloss eine Entschädigungsmöglichkeit für den Burschen aus. Erst Tage später ruderte Karl zurück und setzte eine Task Force ein, die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit?

Die Anwältin des Angeklagten will bei der Verhandlung des mittlerweile 15-Jährigen wegen Raubes am Montag Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit einbringen. “Sein psychischer Zustand lässt es nicht zu, in Gegenwart von Publikum auszusagen”, sagte Strafverteidigerin Sonja Scheed am Donnerstag zur APA.

Mit Hilfe der Gutachterin Gabriele Wörgötter soll bei der Verhandlung geklärt werden, ob der 15-Jährige überhaupt schuldfähig ist. Die Kinder- und Jugendpsychiaterin hat den Burschen schon einmal in Augenschein genommen. Denn als gegen ihn Anklage eingebracht wurde, wurden von der zuständigen Hauptverhandlungsrichterin obligatorische Erhebungen bei der Jugendgerichtshilfe in Auftrag gegeben. Die Jugendgerichtshilfe stellte Lerndefizite und eine leichte Intelligenzminderung fest und kam zum Schluss, es liege bei dem Burschen womöglich eine verminderte Reife vor. Darauf wurde vom Gericht ein Gutachten von Wörgötter bestellt, die die Einschätzung der Jugendgerichtshilfe bestätigte. Danach wurde der damals 14-Jährige sofort enthaftet. Der 15-Jährige wohnt mittlerweile in einer betreuten Wohngemeinschaft. (APA)

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