Ein 24-jähriger Deutscher ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte an nur einem Tag an 253 österreichische Firmen für die Veröffentlichung in einem „allgemeinen Datenregister“ rechnungsähnliche Formulare samt Zahlscheinen verschickt. Diese hatten zuvor im Amtsteil der „Wiener Zeitung“ firmenbuchrelevante Eintragungen getätigt. Die Unternehmen überwiesen in Summe rund 130.000 Euro. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.
Vorarlberger Firmen?
Ob auch Vorarlberger Firmen von den Betrügereien betroffen waren, konnte auf VN-Nachfrage am Landesgericht Innsbruck nicht abschließend geklärt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei den 253 Firmen auch um Unternehmen aus dem Ländle handelt, scheint jedoch groß.
Peinliches Verhalten
Die laut Richter Gerhard Melichar von der Polizei befragten geschädigten Firmen dachten offenbar, dass es sich dabei um die Rechnung für die Publikmachung der Firmenbucheintragungen handelte. „Das Ganze ist mir ein bisschen peinlich“, meinte ein Geschäftsmann, der als Zeuge geladen war. Man sei einfach davon ausgegangen, dass Zahlungspflicht bestehe.
Eindeutige Täuschung
Melichar meinte in seiner Urteilsbegründung, es sei „eindeutig“, dass das zugesandte Formblatt für eine Täuschung geeignet gewesen sei. Der Eindruck, dass es sich um eine Rechnung handelte, sei „vorherrschend“ gewesen, ein mögliches Geschäftsangebot hingegen eindeutig „im Hintergrund gestanden“.
(VN)
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