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11.000 Euro Pensionsforderung: Jetzt nimmt Hubert Gorbach Stellung

Hubert Gorbach nimmt Stellung zur Dikussion um die von ihm geforderten Ruhebezüge.
Hubert Gorbach nimmt Stellung zur Dikussion um die von ihm geforderten Ruhebezüge. ©VOL.AT/Stiplovsek
Schwarzach - Hubert Gorbach will nach eigener Aussage keine Frühpension. Ihm gehe es darum prüfen zu lassen, ob das Bezügegesetz sein Grundrecht auf Gleichbehandlung verletze. Am Dienstagabend hat sich Gorbach schriftlich zu Wort gemeldet.
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Nach Gorbachs Schreiben, das VOL.AT vorliegt, ist das Bezügegesetz verfassungswidrig. Mit der Änderung des Gesetzes habe sich, nur drei Jahre bevor er ursrpünglich in Pension hätte gehen können, seine Pensionsberechtigung um achteinhalb Jahre nach hinten verschoben. Es liege eine Verletzung des Vertrauensschutzes, ein massiver Eingriff in wohlerworbene Rechte vor, so der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker sowie Vizekanzler der Republik. Das verletze den Gleicheitsgrundsatz und sei damit verfassungswidrig. Es gehe ihm somit um eine Prüfung der von ihm dargestellten Verletzung seiner Rechte.

“Über die Angemessenheit der Höhe des Ruhebezuges kann man selbstverständlich geteilter Meinung sein”, gesteht Gorbach zu, weist in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass die Höhe der Bezüge gesetzlich geregelt sei, und bei ihm nicht höher liege als bei anderen ehemaligen Politikern. Es gehe in seinem Fall auch nicht um eine Frühpension, sondern um die Auszahlung von Ruhebezügen.

Gorbachs Aussendung im Wortlaut

Stellungnahme zur öffentlichen Diskussion meines Antrages auf Ausbezahlung der Ruhebezüge (nicht wie fälschlich diskutiert und geschrieben Frühpension)

Durch die Änderung des Bezügegesetzes mit 1.1.2010 wurde festgelegt, dass ich den Ruhebezug 8 ½ Jahre später erhalte. Dies 3 Jahre vor dem bis dahin geltenden Zeitpunkt. Der Bezugszeitpunkt wurde vom 1.2.2013 auf den 1.8.2021 verschoben.

Dies stellt nach meiner Ansicht einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte dar und verletzt den Vertrauensschutz (Vertrauen des einzelnen Bürgers in gesetzliche Grundlagen). Damit ist dieses Gesetz gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung.

Auf in diesem Zusammenhang bereits gemachte, größtenteils unqualifizierte Kommentare möchte ich nicht eingehen. Diese disqualifizieren sich von selbst. In einem Rechtsstaat muss es jedem Staatsbürger möglich sein, ein Gesetz – letztendlich durch den zuständigen Verfassungsgerichtshof – auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen.

Über die Angemessenheit der Höhe des Ruhebezuges kann man selbstverständlich geteilter Meinung sein, vergleichbar mit Vorstandsbezügen oder Aufsichtsratsvergütungen. Im Sinne einer objektiven Betrachtung und Berichterstattung wäre aber darauf hinzuweisen, dass die Höhe der Ruhebezüge durch Gesetz festgelegt ist und daher mein Ruhebezug nicht höher und nicht niedriger als bei anderen ehemaligen Politikern ist, sondern exakt gleich hoch im Sinne des Bezügegesetzes!

Abschließend erlauben Sie mir die Bemerkung, dass gemäß der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes Eingriffe in bestehende Rechtspositionen, die an sich sachlich gerechtfertigt sind, nicht die Minderung erworbener Rechte jedweder Art in jedweder Intensität sachlich begründen können und dass der Gesetzgeber den Gleichheitsgrundsatz dann verletzt, wenn er bei Änderung der Rechtslage plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreift, wobei diesem – aus dem Gleichheitsgrundsatz erfließenden – Vertrauensschutz gerade im Pensionsrecht
besondere Bedeutung zukommt.

Es geht mir also um eine rechtliche Prüfung der zuständigen Instanz, ob ich durch das Bezügegesetz in meinem verfassungsgesetzlich garantierten Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden bin.

Hubert Gorbach

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Er war ab 1989 Abgeordneter im Vorarlberger Landtag, 1993 wurde er zum Mitglied der Landesregierung, in den 2000er-Jahren wechselte er in die Bundesregierung, zuletzt als Vizekanzler. Damit kann er auf eine Politikerpension zurückgreifen, und zwar im Land, weil er dort unter dem alten Pensionsregime aktiv war.

Berechnungen des Vorarlberger Landhaus ergeben die Summe von rund 11.000 Euro monatlich, die Gorbach 14 Mal beziehen könnte. Dazu will er den Bezug rückwirkend mit Februar 2013, weil er sich schon mit diesem Datum anspruchsberechtigt sieht. Damals war er übrigens 56. In diesem Alter wäre man auch vor der letzten Reform nur in Ausnahmefällen schon bezugsberechtigt gewesen.

“Ich will nichts anderes als Gerechtigkeit”, sagte Gorbach dazu in den “VN”. Die vom Vorarlberger Landtag beschlossenen Bezüge- und Pensionsreform 2010, auf die sich das Land beruft, das die Pension Gorbach erst mit 65 gewähren will, akzeptiert Gorbach nicht. Denn mit dieser sei “quasi in einen bestehenden Vertrag eingegriffen und in erworbene Rechte eingedrungen” worden.

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(Red./APA)

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