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„Wir wollen, dass Ansu bleibt“

Alle für einen: Der kleine Ansumana mit Teamkollegen, Trainern und seiner Mutter.
Alle für einen: Der kleine Ansumana mit Teamkollegen, Trainern und seiner Mutter. ©VOL.AT/ Hartinger
Feldkirch - Kein Asyl für achtjährigen Gambier und seine Mutter. Fußballverein sammelt Unterschriften, Anwalt fordert humanitäres Bleiberecht.
Achtjährigem droht Abschiebung
Ansu mit Freunden und seiner Mutter

Teambesprechung vor dem letzten Fußballmatch der Saison. Aufmerksam lauschen die Nachwuchskicker der U-9-Mannschaft von Blau-Weiß Feldkirch den Ausführungen ihres Trainers. Schließlich geht es am Sonntag um den Meistertitel. Mittendrin sitzt das achtjährige Flüchtlingskind Ansumana. Seit drei Jahren spielt der Gambier beim Verein. Dass dem kleinen Ansu, wie ihn hier alle nennen, und seiner Mutter nun die Ausweisung in ihr Heimatland droht, will die Mannschaft nicht einfach so hinnehmen. Mit einer Unterschriftenaktion macht sie gegen die Behördenentscheidung mobil. Der Rechtsanwalt der Familie fordert ein „humanitäres Bleiberecht“ für die Familie.

Ein „Spitzenverteidiger“

Höflich, trainingsfleißig, ein Spitzenverteidiger – Trainer Marcel Obermoser schwärmt in höchsten Tönen von seinem Ansu. Dass die Behörden den Buben und seine Mutter jetzt wieder nach Gambia zurückschicken wollen, kann er nicht nachvollziehen. „Die beiden sind in Vorarlberg bestens integriert.“ Für Ko-trainer Josef Gsteu wäre es ein „menschliches Verbrechen“, wenn man die Familie aus ihrem sozialen Netz herausreißen würde.

Die von den beiden Trainern initiierte Unterschriften­aktion stößt jedenfalls auf großes Echo. „500 Menschen haben bereits unterzeichnet, und wir sammeln weiter“, ist Obermoser zuversichtlich, dass sich vielleicht doch noch alles zum Guten wenden könnte.

Mehr als drei Jahre ist es nun her, dass das Mutter-Sohn-Gespann unter Lebensgefahr aus Gambia geflüchtet ist. Nach einem dreitägigen Aufenthalt im Erstaufnahmezen­trum Traiskirchen landeten sie schließlich in Vorarlberg. Seither lebt die Westafrikanerin mit ihrem Sohn im Caritas-Flüchtlingswohnheim „Haus Abraham“ in Feldkirch-Gisin­gen. „Uns gefällt es sehr gut hier. Mein Sohn spricht schon Vorarlberger Dialekt, geht gerne zur Schule und ins Fußballtraining. Ich selbst möchte unbedingt arbeiten, aber ich darf ja nicht“, sagt Fatoumata Jallow in gebrochenem Deutsch. Seit der negative Asylbescheid vorliege, habe sie „sehr große Angst“, nach Gambia zurückkehren zu müssen.

Bestens integriert

Rechtsanwalt Stefan Harg will nun einen Antrag auf humanitäres Bleiberecht bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch stellen. „Bei Frau Fatoumata liegen sämtliche Voraussetzungen dafür vor. Sie kann entsprechende Deutschkenntnisse nachweisen, ist gut integriert, jung und arbeitswillig.“ Ähnliches gelte für ihren Sohn: Laut einem aktuellen Bericht der Volksschule Oberau beherrsche Ansumana „den geforderten Lernstoff“ und sei „stets bemüht, seine Leistungen zu verbessern“. Außerdem sei er vielen Kindern „ein guter Freund“, zitiert Harg aus dem Bericht.

Harsche Kritik übt der Rechtsanwalt bezüglich des abgewiesenen Asylantrags. „Die Formal- und Beweiserfordernisse, die von den österreichischen Asylbehörden hinsichtlich der Fluchtgründe gestellt werden, sind in der Praxis nicht erfüllbar. Da werden Dokumente aus dem Heimatland verlangt, die nicht beizuschaffen sind.“ Auch ein Wiederaufnahmeantrag wurde abgewiesen – und das, obwohl die Asylwerberin letztlich doch noch Urkunden vorlegen konnte, die ihre Fluchtgründe bestätigen. Für Anwalt Harg ist dieses Vorgehen schlicht „absurd“, denn die Geschichte seiner Mandantin sei mehr als glaubwürdig.

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